BERUFSSCHULE ALTMÜNSTER

 

HOME
ZURÜCK

 

INTERNAT - HEIMORDNUNG

KURZFASSUNG DER HEIMORDNUNG
des Internates der Berufsschule Altmünster
Ebenzweierstraße 26, 4813  Altmünster
T: 07612 / 88530 , F: 0732 / 7720 – 258 309
www.bs-altmuenster.at

1.             Allgemeines


Um Ihrer Berufsschulpflicht im Lehrgangsunterricht nachkommen zu können erfolgt Ihre Unterbringung im Internat. Für die Aufnahme ist Ihre gesundheitliche und charakterliche Eignung erforderlich. Mit dem Eintritt in das Internat werden Sie Teil einer Gemeinschaft. In ihr sollen Sie  bitte die Grundsätze eines demokratischen Zusammenlebens beachten. Sie sollen erkennen, dass  die Gemeinschaft Grenzen auferlegt und dass Ihre persönliche Freiheit dort endet, wo die persönliche Freiheit Ihrer Mitmenschen beginnt. Sie werden ersucht, die Ihnen anvertrauten Geräte und Einrichtungen schonend zu behandeln und sich  tolerant und hilfsbereit gegenüber Ihren Kollegen/innen und anderen zu zeigen. Im Sinne der Erziehung zur Selbstverantwortung ist Ihnen ein Mitspracherecht im Schulgemeinschaftsausschuss gesichert.

2.             Heimfahrt - Heimkosten


An den Wochenenden ist ein Aufenthalt im Internat nur bei entsprechendem Interesse (Verbleib von mindestens 9 Schüler/innen) möglich.  Für den Aufenthalt über das Wochenende wird ein gesonderter Betrag  verrechnet. An schulfreien Tagen unter der Woche (ausgenommen Samstag oder Montag) bleibt das Internat geöffnet. Bei der Abmeldung vom Internat nimmt die Internatsleitung bei minderjährigen Schülern/innen an, dass  die Heimreise ausschließlich zu den Erziehungsberechtigten erfolgt. Andere Ziele liegen im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten.
Bei Verhinderung einer pünktlichen Rückkehr (Krankheit, Unfall, Behördenweg) in das Internat oder zum Unterricht ist die Schule umgehend telefonisch zu verständigen.
Die Heimkosten umfassen den Aufenthalt von Montag vormittag bis Freitag vormittag. Die Anreise ist am Sonntag bis spätestens 21.15 Uhr möglich. Ein Abendessen wird nicht angeboten. Eine Anreise zu Lehrgangsbeginn ist am Vortag nicht möglich.

3.             Lernzeit


Ein wesentliches Ziel ist das Erreichen Ihres bestmöglichen Schulerfolges. Dafür ist eine Mindestlernzeit von 1 ½ Stunden je Tag vorgesehen. Ein Teil dieser Lernzeit soll in Ruhe und frei von jeder Ablenkung und Störung gestaltet sein. Die Lernbetreuung ist durch Berufsschullehrer, die Erzieherdienst leisten, gesichert.

4.             Freizeit


Sie sind alle eingeladen, einen positiven Beitrag für die Gemeinschaft einzubringen (Musikinstrumente, Darstellung, Präsentation). Es stehen Ihnen ausreichende Betätigungsbereiche und  Räume zur Verfügung (Tischtennis, Volleyball, Schach, Brettspiele, Billard, Dart, Foto-Play, Fachbücher und Fachzeitschriften, Tageszeitungen, Fernseh- und Videogeräte, Fitnessgeräte, EDV-Raum, Turnsaal). Es ist unser Wunsch, dass Sie sich alle wohl fühlen und gerne die Angebote des Internates in Anspruch nehmen. Zusätzlich werden Theaterfahrten, Konzerte, Lehrausgänge, Exkursionen, Auslandsaufenthalte sowie sportliche und berufliche Wettbewerbe organisiert.  Bei einem Aufenthalt des/der  Schülers/Schülerin  außerhalb von Schule und Internat liegt die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in seiner/ihrer Eigenverantwortung.

5.             Verhalten


Bei positivem Verhalten:
Ermutigung, Anerkennung, Lob, Dank.
Bei negativem Verhalten:
Tadel, Zurechtweisung,
Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten,
Beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem/der Schüler/in,
Beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Beiziehung des Erziehungs- und Lehrberechtigten,
Verwarnung, Ausschluss vom Internat.

Bei besonders schweren  Verfehlungen wie Kameradschaftsdiebstahl, Gewalttätigkeit, vorsätzlicher Sachbeschädigung, Alkoholmissbrauch, Rauchen  in den Zimmer, Drogenkonsum und -verteilung,  Sexualdelikte,  politischer Radikalismus, kann der sofortige Ausschluss mit Unterbrechung des Lehrganges erfolgen.

6.            Besondere Hinweise

Drogen, Alkohol und Nikotin: Hier finden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Anwendung. In den Räumlichkeiten
des Internates und der Schule besteht  Drogen-, Alkohol- und Nikotinverbot.
Elektrogeräte: Aus Sicherheits- und Kostengründen dürfen Elektrogeräte nicht im  Internat betrieben werden (Ausnahme: Fön und Rasierapparat, wenn sie den einschlägigen  technischen Vorschriften entsprechen). Die Verwendung von Mobiltelefonen ist nur in der Freizeit gestattet. Als Musikgeräte dürfen in der Freizeit nur  Walk- und Disc-Man  mit Kopfhörern verwendet werden.
Geld und Wertgegenstände: Für Diebstähle wird keine Haftung übernommen.
Krankheit: Bei Erkrankung entscheidet der Arzt, ob ein kurzfristiger Verbleib im Internat (bis zu 1 Tag)   oder   häusliche Pflege bzw. Spitalspflege  angeraten ist.  Bei länger andauernder Krankheit ist der Betrieb zu verständigen (Krankengeld). Über ein zumutbares Maß an Betreuung hinausgehende Pflegefälle können  vom Internat nicht übernommen werden. Bestehende Krankheiten mit und ohne Ansteckungsgefahr sowie sonstige Beeinträchtigungen  sind durch den Erziehungsberechtigten oder durch den/die Schüler/in selbst  verpflichtend mitzuteilen. Es wird ersucht eine bestehende Schwangerschaft wegen Gefährdung durch Viren (Röteln) oder zur Vermeidung  körperlicher Anstrengungen im Unterricht bzw. Freizeit zu melden. Da Schulzeit als Arbeitszeit  gilt, sind die gesetzlichen Schutzfristen einzuhalten.
Literatur die gegen die guten Sitten verstößt und die Mitschüler/innen gefährdet, ist untersagt und wird eingezogen.
Spiele jeder Art, bei denen Geld eingesetzt wird, sind untersagt.
Telefon:  Es stehen Münzfernsprecher mit Rückrufnummern (07612/88581 oder 07612/89073) zur Verfügung.
Verpflegung: Es besteht keine Notwendigkeit, zusätzliche Lebensmittel mitzugeben oder nachzuschicken.  Die Aufbewahrung von verderblichen Lebensmitteln in den Internatszimmern ist verboten. Vegetarische Kost  und spezielle Speisen aus religiösen Gründen können nach Rücksprache mit der Verwaltung angeboten werden. Diätkost kann nicht verabreicht werden.

Diese Heimordnung wurde von der Schuldirektion im Einvernehmen mit den Lehrer- und Schülervertretern erstellt.